Allgemeine Vertragsbedingungen

 

1.Anwendungsbereich 1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten auch für Auslandgeschäfte.
2.Vertragsschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Die in den Verkaufsunterlagen, Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben über Farben, Gewicht und Material sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur annährend maßgebend.
2.3 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.4 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
3.Preise 3.1 Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vereinbart ist, in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
3.2 Es gelten unsere jeweiligen Lieferbedingungen. Bitte beachten Sie die vereinbarten Frachtfreigrenzen.
4.Lieferung 4.1 Wir liefern nur in unseren Verpackungseinheiten. Davon abweichende Mengen werden auf Verpackungs- bzw. Versandeinheiten erhöht.
4.2 Branchenübliche Abweichungen in Modell und Maß, sowie branchenübliche Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor. 4.3 Die Lieferung erfolgt ab Werk.
4.4 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
4.5 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung), verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist nur dann wegen verspäteter Lieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachlieferungsfrist gesetzt hat.
4.6 Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers, bei eventuellen Transportschäden ist auch nur dieser reklamationsberechtigt.
4.7 Das Erfassen der Kodifizierung (EAN) unserer Artikel durch den Käufer geschieht ausschließlich auf seine eigene Gefahr.
5.Zahlung 5.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehend ohne jeden Abzug zu bezahlen. Etwaige Skontizusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 288, 247 BGB) berechnet. Eine Überschreitung des Zahlungsziels bewirkt die sofortige Fälligkeit und den Verzug aller anderen offenen, an sich noch nicht fälligen Rechnungen.
5.2 Jegliche Spesen unbarer Zahlung gehen zu Lasten des Käufers, ebenso die Kosten eines Beitreibungsverfahrens.
5.3 Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt.
5.4 Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten (wozu auch ein Rückstand von zwei Raten bei einer Teilzahlungsvereinbarung gehört) und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Wir sind außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich herabmindern und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Weigert sich der Käufer Vorkasse zu leisten oder Sicherheiten zu stellen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wobei Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
5.5 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist ein geltend gemachter Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
6.Mängel 6.1 Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind uns spätestens binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns nach § 377 HGB bleiben unberührt.
6.2 Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Käufer berechtigt, nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Reparaturgegenstand oder das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.3 Warenrücksendungen sind nur nach Absprache mit uns möglich. Nicht avisierte Sendungen werden auf Kosten des Absenders zurückgeschickt bzw. die Annahme verweigert.
6.4 Schlägt die Nacherfüllung durch uns fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Auf Schadensersatz haften wir nach den Regelungen von Ziffer 7.
6.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. In allen Fällen bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) unberührt.
7.Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 7.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2 Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen unseres Hauses, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.Eigentumsvorbehalt 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
8.2 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.
8.3 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9.Datenschutz Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. 10.Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Hersbruck, sofern der Käufer Kaufmann ist, Erfüllungsort für Zahlung ist Hersbruck/Nürnberg. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Hersbruck; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am Nächsten kommt. Offenbar werdende Vertragslücken werden einvernehmlich geschlossen.
11.Geheimhaltung Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm bzw.den von ihm mit der Vertragserfüllung betrauten Personen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Angaben gelten auch solche Informationen, die im Rahmen einer mündlichen Präsentation oder Diskussion durch den Vertragspartner mitgeteilt werden. Alle dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung verwendet werden. Der Vertragspartner wird die zur Verfügung gestellten Informationen sicher vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen. Weitere Verpflichtungen des Vertragspartners zur Wahrung der Vertraulichkeit und der Geheimhaltung, insbesondere solche aufgrund gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften, bleiben unberührt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ausschließlich Personal einzusetzen, das nachweislich (mindestens im gleichen Umfang) zur Wahrung der Vertraulichkeit und der Geheimhaltung verpflichtet wurde. Dies gilt entsprechend für vom Vertragspartner berechtigt eingesetzte Subunternehmer oder deren Personal. Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.